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Gesetz zum Schutz der ärztlichen Hausapotheken soll im Juni beschlossen werden

31. März 2016

Gesetz zum Schutz der ärztlichen Hausapotheken soll im Juni beschlossen werden

 

Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber erfreut über positive Entwicklung: „Einsatz zahlt sich aus!“

Bis Beschlüsse des „Hohen Hauses“ sich auf das Leben von Herr und Frau Österreicher auswirken, kann es mitunter Jahre dauern – trotzdem trifft es viele aus heiterem Himmel. So beispielsweise bei der 2006 von Schwarz-Blau umgesetzten Novelle des Apothekengesetzes. Darin wurde unter anderem festgelegt, dass ärztliche Hausapotheken mindestens einen Abstand von 6 km zur nächstgelegenen öffentlichen Apotheke aufweisen müssen um zugelassen werden zu können. Eine Vorschrift die vor allem bei Nachfolgern bestehender Praxen und deren PatientInnen für Kopfschütteln sorgt. So kann es vorkommen, dass eine über Jahrzehnte hindurch existierende Hausapotheke nach der Pensionierung des betreffenden Arztes geschlossen werden muss, selbst wenn es einen Nachfolger gibt. Oder besser gesagt obwohl es einen gäbe, denn für viele junge Ärzte ist gerade der Zuverdienst durch eine angeschlossene Apotheke jenes Zuckerl, dass den Beruf als Hausarzt am Land attraktiv werden lässt – Sicherung der ländlichen Lebensqualität inklusive.

Eine untragbare Situation, dachten sich jedenfalls über 300 Mitglieder des Pensionistenverbandes Ottnang am Hausruck, die mit genau so einem Fall in der Ortschaft Thomasroith konfrontiert sind. Gemeinsam mit Nationalratsabgeordneter Daniela Holzinger-Vogtenhuber richteten sie deshalb Anfang 2015 ein Schreiben an Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser, welches nun Wirkung zeigt. So wurde am 16. März 2016 im Parlament die Einigung bekannt gegeben, wonach schon im Juni eine Änderung beschlossen werden könnte, wie Holzinger-V. erklärt: „Bei Neuübernahmen bestehender Praxen mit Hausapotheke, soll der notwendige Abstand von 6 auf 4 Kilometer gesenkt werden. Damit ist es möglich vor allem älteren Menschen die Sicherheit zu geben, auch morgen noch die beste Gesundheitsversorgung am gewohnten Ort vorzufinden und unnötiges Pendeln einzuschränken.“

Die Freude der Ottnanger PensionistInnen, die den Anstoß zur Nachbesserung gaben, dürfte sich jedoch in Grenzen halten. So wird die Änderung aus technischen Gründen nur zukünftige Fälle betreffen können, weil etwa rückwirkend Kassenverträge geändert werden müssten.

„Der nun beginnende parlamentarische Prozess und die Arbeit in den Ausschüssen bieten noch Raum die heute präsentierte Regelung weiter zu verbessern – ich setze mich dafür ein. In jedem Fall haben die Ottnanger PensionistInnen aber gezeigt, dass persönliches Engagement etwas bewegen kann. Ich freue mich dazu beigetragen zu haben.“  so Holzinger-V. abschließend.

 

Bildtext: Nationalratsabgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber und Gesundheistministerin Dr. Sabine Oberhauser bei der Präsentation der Gesetzesänderung zum Schutz ärztlicher Hausapotheken.

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