Anfragebeantwortung belegt: Vier Bezirke in OÖ ohne familienfreundliche Krabbelstuben
SPÖ-Bildungssprecherin Doris Margreiter: „Bildungsbudget 2025 enthält keinen Pfad, wie Herausforderungen gelöst werden können“
Die jüngste Beantwortung einer schriftlichen Anfrage (Beilage 13309/2024) durch Bildungsreferentin LH-Stv.in Haberlander belegt, dass es noch immer vier Bezirke ohne familienfreundliche Krabbelstuben sowie einen immanenten Mangel an Elementarpädagog:innen gibt. Zudem entwickelte sich die Kostenverteilung 2023 zu Lasten der Gemeinden. SPÖ-Bildungssprecherin Margreiter sieht ihre Kritik am Bildungsbudget 2025 des Landes bestätigt: „Die Baustellen im Bildungsbereich sind groß, doch der Pfad, wie wir nach vorne kommen, fehlt im vorgelegten Bildungsbudget 2025. Oberösterreich hat im Bundesländervergleich in vielen Bereichen der Kinderbildung – etwa was das Angebot und die Besuchsquote der unter 3-Jährigen betrifft – großen Aufholbedarf. Doch mit dem vorgelegten Budget ist der Ausbau, der notwendig wäre um Kinderland Nr. 1 zu werden, nicht möglich!“, kritisiert SPÖ-Bildungssprecherin Margreiter.
Eltern ohne Wahlfreiheit und Mangel an Elementarpädagog:innen: Der weite Weg ins Kinderland Nr. 1
Die Beantwortung von Frage 6 zeigt, dass es in den Bezirken Braunau am Inn, Rohrbach, Steyr-Land und Urfahr-Umgebung keine einzige Krabbelstube gibt, die den VIF-Kriterien entspricht. Großen Aufholbedarf gibt es auch in den Bezirken Kirchdorf, Perg, Ried im Innkreis, Schärding, Vöcklabruck und Wels-Land, in denen der Anteil an VIF-Krabbelstuben bei unter 10 Prozent liegt, insgesamt liegt der Anteil in Oberösterreich bei 25,5 Prozent. „Der Ausbau geht viel zu schleppend und die Konsequenz davon ist, dass junge Eltern vor großen Vereinbarkeitsproblemen stehen. Es ist daher mehr als zynisch, ständig davon zu sprechen, dass Oberösterreich auf dem Weg zum Kinderland Nr. 1, gleichzeitig aber viele Eltern keine Wahlfreiheit haben!“, kritisiert SPÖ-Bildungssprecherin Margreiter. Darüber hinaus geht aus der Beantwortung von Frage 15 hervor, dass mit Stichtag 15. Oktober 2023 insgesamt 490 Gruppen ohne anwesende gruppenführende Pädagog:innen geführt wurden. Im Jahr 2022 waren es am selben Stichtag 357 Gruppen. Auffallend ist der Mangel an Hortpädagog:innen.
Kostenverteilung entwickelte sich zu Lasten der Gemeinden
Betrug die Kostenverteilung zwischen Land und Gemeinden im Jahr 2022 noch 52,2 zu 47,8 Prozent, so entwickelte sich diese Verteilung im Jahr 2023 zu Lasten der Gemeinden: Das Verhältnis zwischen Land und Gemeinden beträgt mittlerweile 51,7 zu 48,3 Prozent (siehe Beantwortung der Frage 10/10a). „Ich habe immer wieder davor gewarnt, dass ein gesetzlicher Rahmen alleine nicht ausreicht und dass die Gemeinden mit den Kosten für Kinderbildung nicht alleine gelassen werden dürfen – genau das passiert offenbar! Für mich ist klar: Wer Kinderland Nr. 1 werden will, muss auch das notwendige Geld in die Hand nehmen!“, so Margreiter.