Wichtige Infos zur Hochwasserhilfe
VOLKSHILFE ist Teil der ORF Hochwasserhilfe "SOFORT"
<media 35245>Antragsformular</media> und <media 35246>Infoblatt</media>
Katastrophenfonds des Landes Oberösterreich – rasche und unbürokratische Hilfe für Betroffene
Die Antragstellung erfolgt ausnahmslos über die Gemeindeämter, Stadtämter oder Magistrate, in deren Gebiet der Schaden entstanden ist. Die Anträge liegen dort auf, können aber auch hier heruntergeladen werden. Gemeinden, Stadtämter oder Magistrate bestätigen den Schaden dem Grunde nach und schicken die Anträge zur Abwicklung an den Katastrophenfonds bei der zuständigen Abteilung Land- und Forstwirtschaft.
Die Gemeinden leiten den Antrag umgehend an den Katastrophenfonds des Landes weiter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Katastrophenfonds nehmen nach Einlangen der Anträge Kontakt mit den Antragsstellern auf.
30 Tage haben die Betroffenen Zeit für die Antragsstellung.
Für spezielle Fragen zur Schadensbewältigung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Katastrophenfonds innerhalb der Bürozeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr, Mittwoch von 8.00 bis 13.30 Uhr und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr) telefonisch zur Verfügung unter der Nummer 0732/ 7720 – 118 08, oder – 118 09, oder – 118 07 bereit.