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Reform der Einheitswerte

Schönpass: Mehr Gerechtigkeit durch die Reform der Reform der Einheitswerte in der Landwirtschaft

Der Weg für die neue Hauptfeststellung der Einheitswerte in der Landwirtschaft mit 1. Jänner 2014 ist frei. Wie Mitte November im Nationalrat beschlossen wurde,  sollen künftig neue Einheitswert- und Steuerregeln gelten.

Der Einheitswert wird als Berechnungsbasis für viele Abgaben herangezogen, etwa für die Grundsteuer, die Einkommensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge. Grundlage für die Berechnung der Einheitswerte bildete bis dato nur der Bodenertrag, in Zukunft sollen z.B. auch die EU-Agrarförderungen (Betriebsprämien) berücksichtigt werden.

Konkret sinkt die Einheitswertgrenze für die Vollpauschalierung von 100.000 auf 75.000 Euro. Bodengüte und Klimazahl tragen künftig mit 83 Prozent zum Einheitswert bei. Der Anteil der Zahlungen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP wird mit 13 Prozent bewertet werden, die "Vieheinheitenzuschläge" werden künftig mit vier Prozent miteinberechnet. Fällt man in die Vollpauschale unter 75.000 Euro, wird der Gewinn künftig mit 42 Prozent statt bisher 39 Prozent besteuert werden.

Die Teilpauschalierung für Betriebe mit einem Einheitswert in einer Höhe zwischen 75.000 und 130.000 Euro bleibt aufrecht; Betriebe ab einem Einheitswert von mehr als 130.000 Euro (bisher 150.000 Euro) müssen eine doppelte Buchführung gewährleisten. Die überwiegende Mehrzahl der Betriebe wird sich auch in Zukunft einen zusätzlichen Bürokratieaufwand ersparen. Betroffen von der neuen Aufzeichnungspflicht sind Betriebe ab einer Größe von 60 Hektar Land, 120 Vieheinheiten und zehn Hektar Obst.

 Wichtig ist, dass die Einheitswerte der Ertragskraft angepasst, aber nicht auf Verkehrswerte angehoben wurden.  Das wäre der Tod zigtausender Betriebe gewesen“, so NR Bgm. Rosemarie Schönpass, SP-Mitglied des Landwirtschaftsausschusses. „Dass die großen landwirtschaftlichen Industriebetriebe endlich mehr besteuert werden, ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit in der Landwirtschaft!“

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